Eingeteilt ist der Überregionale Leihverkehr in Deutschland nach sogenannten Leihverkehrsregionen. Leihverkehrszentralen haben die Funktion den Überregionalen Leihverkehr zu organisieren. Gemäß der Leihverkehrsordnung (LVO) sind die Regionalen Zentralkataloge oder die Einrichtungen, die in den regionalen Verbundsystemen mit der Leihverkehrsteuerung beauftragt. In Deutschland gibt es derzeit folgende Regionale Zentralkataloge und Leihverkehrsregionen: Zentralkatalog Baden-Würtenberg, Bayerischer Zentralkatalog, Berliner Gesamtkatalog, Hessischer Zentralkatalog, Niedersächsischer Zentralkatalog, Norddeutscher Zentralkatalog, Zentralkatalog Nordrhein-Westfalen, Zentralkatalog Sachsen-Anhalt, Säschischer Zentralkatalog und Thüringer Zentralkatalog. |